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LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - L 16 AL 171/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Kein erneutes Insolvenzgeld für zweites Insolvenzverfahren trotz Aufhebung des ersten Verfahrens bei fortdauernder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 13.05.2011 - S 56 AL 653/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - L 16 AL 171/11
- BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 1602
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R
Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - Überwachung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - L 16 AL 171/11
Die vom Bundessozialgericht im Urteil vom 29.05.2008 (B 11a AL 57/06 R) entwickelten Grundsätze seien somit nicht anwendbar.Wie das Bundessozialgericht im Urteil vom 29.05.2008 (B 11a AL 57/06 R) in fortgeführter Rechtsprechung zum Konkursausfallgeld (Kaug) und zum Insolvenzgeld ausgeführt habe, trete ein neues Insolvenzereignis nicht ein und könne folglich auch keinen Anspruch auf Insolvenzgeld auslösen, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsfähigkeit (richtig: Zahlungsunfähigkeit) des Arbeitgebers andauere.
Dabei ist die Fortdauer einer aus Anlass des früheren Insolvenzereignisses eingetretenen Zahlungsunfähigkeit jedenfalls dann anzunehmen, wenn die im Insolvenzplan vorgesehene Überwachung der Planerfüllung andauert (BSG, Urteil vom 29.05.2008, B 11a AL 57/06 R, Rn. 14 juris).
Zwar verkennt der Senat nicht, dass im Gegensatz zu dem vom BSG im Urteil vom 29.05.2008 (a.a.O.) entschiedenen Fall die Quote vollständig gezahlt worden und der Insolvenzplan (lediglich) hinsichtlich des Besserungsscheines, der erst bei Gewinnen weitere Zahlungspflichten auslöste, noch nicht erfüllt war.
- BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 11/11 R
Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Aufhebung des ersten …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - L 16 AL 171/11
Sie lässt unberücksichtigt, dass der Gesetzgeber mit den §§ 183 ff. SGB III nicht die Ziele der InsO verfolgt (vgl. BSG, Urteil vom 06.12.2012, B 11 AL 11/11 R, Rn. 25, juris mit Hinweis auf BSGE 90, 157, 160 f).Denn bei andauernder Planüberwachung wird deutlich, dass insbesondere im Hinblick auf die fortbestehenden Befugnisse des Insolvenzverwalters von einer Wiedererlangung der Fähigkeit, fällige Geldschulden im Allgemeinen zu erfüllen, keine Rede sein kann (vgl. Urteile des BSG vom 06.12.2012, B 11 AL 10/11 R und B 11 AL 11/11 R).
Zwar kommt nach dieser Entscheidung und einer weiteren Entscheidung des BSG vom 06.12.2012 (B 11 AL 11/11 R) der RL 74/2002 im Fall ihrer Nichtumsetzung unmittelbare Wirkung im Zusammenhang mit nach dem 08.10.2005 eingetretenen Insolvenzfällen zu.
- BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 35/02 R
Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - angeordnete Überwachung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - L 16 AL 171/11
Sie lässt unberücksichtigt, dass der Gesetzgeber mit den §§ 183 ff. SGB III nicht die Ziele der InsO verfolgt (vgl. BSG, Urteil vom 06.12.2012, B 11 AL 11/11 R, Rn. 25, juris mit Hinweis auf BSGE 90, 157, 160 f).Die mit der Einführung von Insolvenzplanverfahren verfolgten Zielsetzungen rechtfertigen es nicht, allein aufgrund der Bestätigung des Plans und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine erneute Inanspruchnahme der Insg-Versicherung zu eröffnen (BSG, Urteil vom 21.12.2002, B 11 AL 35/02 R, Rn. 19 juris).
- BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R
Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Insolvenzplanverfahren - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - L 16 AL 171/11
Denn bei andauernder Planüberwachung wird deutlich, dass insbesondere im Hinblick auf die fortbestehenden Befugnisse des Insolvenzverwalters von einer Wiedererlangung der Fähigkeit, fällige Geldschulden im Allgemeinen zu erfüllen, keine Rede sein kann (vgl. Urteile des BSG vom 06.12.2012, B 11 AL 10/11 R und B 11 AL 11/11 R).Soweit das SG Karlsruhe in seiner Entscheidung auch auf das Urteil des Sächsischen LSG vom 09.03.2011 (L 1 AL 241/06) hinweist, ist letztere Entscheidung durch das Urteil des BSG vom 06.12.2012 (B 11 AL 10/11 R) aufgehoben worden.
- SG Karlsruhe, 08.05.2012 - S 16 AL 4404/10
Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Aufhebung der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - L 16 AL 171/11
In diesem Zusammenhang verweist der Kläger auf das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 08.05.2012 (S 16 AL 4404/10).Das vom Kläger im Berufungsverfahren angeführte Urteil des SG Karlsruhe vom 08.05.2012 (S 16 AL 4404/10), wonach die Insolvenzgeldvorschriften des SGB III europarechtskonform dahingehend auszulegen seien, dass ein zweites formelles Insolvenzereignis nach förmlichem Abschluss einer Insolvenzplanüberwachung zur Begründung des Insolvenzgeldanspruchs genüge, rechtfertigt kein anderes Ergebnis.
- LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06
Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld bei Eintritt eines erneuten …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - L 16 AL 171/11
Soweit das SG Karlsruhe in seiner Entscheidung auch auf das Urteil des Sächsischen LSG vom 09.03.2011 (L 1 AL 241/06) hinweist, ist letztere Entscheidung durch das Urteil des BSG vom 06.12.2012 (B 11 AL 10/11 R) aufgehoben worden. - BFH, 14.09.2010 - IV B 60/09
Fehlinterpretation der Einlassung von Beteiligten als Revisionsgrund - Rüge nicht …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - L 16 AL 171/11
Es handelt sich bei einem Forderungsverzicht gegen den Besserungsschein um ein verbreitetes Gestaltungsmittel insbesondere zur Sanierung von Unternehmen (vgl. u.a. Ausführungen des Bundesfinanzhofes, Beschluss vom 14.09.2010, IV B 60/09).